ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
YACE GmbH
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehungen jeglicher Art zwischen der YACE GmbH und dem Kunden gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Wiederverkäufer, der Kunde hat diesen Status der YACE GmbH gegenüber nachzuweisen. Abweichende Bedingungen oder allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, es sei denn, es ist schriftlich etwas anderes vereinbart worden.
Sämtliche Angebote sind für die YACE GmbH erst verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind bzw. die Ware mit der Rechnung zur Auslieferung gebracht wurde.
Die YACE GmbH behält sich vor, die versprochene Leistung nicht zu erbringen, wenn sich nach Vertragsschluss herausstellt, dass die Ware nicht verfügbar ist, obwohl ein entsprechender Kaufvertrag abgeschlossen wurde. In einem solchen Fall erhält der Kunde unverzüglich Nachricht. Eventuell bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden werden unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche des Kunden gegen die YACE GmbH sind ausgeschlossen.
§ 2 Vertragsschluss
Die Angebote von YACE GmbH stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Käufer dar, bei YACE GmbH Waren zu bestellen. Durch die Bestellung gibt der Käufer ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. YACE GmbH ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Eingang des Angebotes anzunehmen Die Auftragsbestätigung wird übermittelt durch Brief, Fax, E-Mail oder telefonisch. Nach fruchtlosem Ablauf der in Satz 1 genannten Frist gilt das Angebot als abgelehnt.
§ 3 Preise, Zahlung, Fälligkeit, Zahlungsverzug, Aufrechnungsverbot
Sämtliche Preise verstehen sich rein netto ab Lager Hamburg zuzüglich MwSt, zuzüglich eventuell anfallender Verpackungs- und Transportkosten. Für den Fall von Mehrwertsteuererhöhungen ist für die Berechnung der Mehrwertsteuer der Zeitpunkt der Leistungserbringung maßgeblich. Mit der Aktualisierung der Internet-Seiten www.yace.eu werden alle früheren Preise und sonstige Angaben über den Kaufgegenstand ungültig.
Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder nach 30 Tagen ohne Abzug zahlbar. Ergänzend gelten ggf. gesondert auf der Rechnung angegebene Zahlungsbedingungen. Sollten anderweitige Zahlungsmodalitäten auf der Rechnung vereinbart sein, gehen alle anderen Gebühren und Bankspesen zu Lasten des Käufers. Skontoabzug bei Wechselzahlung wird nicht akzeptiert. Im Übrigen gelten die auf der Rechnung angegebenen Zahlungsbedingungen.
Verpackung wird nicht berechnet. Bis zu einem Netto-Einzelrechnungswert von 249,99 EUR berechnen wir für den Versand eine Frachtpauschale von 9,90 EUR. Lieferungen über einem Netto-Einzelrechnungswert von 250 EUR erfolgen frei. Nachlieferungen erfolgen frei.
Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, hat er währenddessen jede Fahrlässigkeit zu vertreten, und er haftet insbesondere wegen der Leistung auch für den zufälligen Untergang, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten sein würde. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zu verzinsen nach dem gesetzlichen Zinssatz. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen. Bei Überschreitung des in der Rechnung genannten Zahlungszieles werden alle unsere Forderungen sofort fällig und sofort zahlbar. Gleiches gilt für den Fall, dass uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen. Ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit werden Zinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes sowie Mahn- und Portospesen von pauschal 15,00 € berechnet.
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Käufer nur dann zu, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder schriftlich durch YACE GmbH anerkannt wurden.
§ 4 Lieferung
Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Sobald die Ware von der YACE GmbH einem Transportunternehmen übergeben worden ist, geht das Risiko auf den Kunden über. Dies gilt auch bei Teillieferungen. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Die Ware ist sofort nach Empfangnahme durch den Kunden oder seinen Beauftragten auf Transportschäden zu untersuchen. Feststellbare Transportschäden sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Verpackungsschäden muss sich der Kunde bei Annahme der Ware von dem Transportunternehmen schriftlich bestätigen lassen. Angaben über Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, es wurde eine bestimmte Lieferfrist schriftlich vereinbart. Schadensersatzansprüche gegen die YACE GmbH wegen Nichterfüllung oder Verzuges sind ausgeschlossen, soweit weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegen den Kunden bestehenden Ansprüche, einschließlich aller Nebenforderungen, verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum der YACE GmbH. Für den Fall, dass der Kunde die Ware vor der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises an Dritte veräußert tritt er bereits jetzt seine künftigen Ansprüche gegenüber dem Erwerber in Höhe des zwischen der YACE GmbH und dem Kunden vereinbarten Kaufpreises samt Zinsen und Nebenforderungen an die YACE GmbH ab. Die YACE GmbH nimmt diese Abtretung an.
§ 6 Rücktritt
YACE GmbH ist berechtigt, vom Vertrag auch hinsichtlich eines noch offenen Teils der Lieferung oder Leistung zurückzutreten, wenn falsche Angaben über die Kreditwürdigkeit des Käufers gemacht worden oder objektive Gründe hinsichtlich der Zahlungsunfähigkeit des Käufers bekannt werden, zum Beispiel die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers oder die Abweisung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens. Dem Käufer wird vor Rücktritt die Möglichkeit eingeräumt, eine Vorauszahlung zu leisten oder Sicherheitsleistung zu erbringen. Unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche sind im Falle des Teilrücktritts bereits erbrachte Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen.
§ 7 Gewährleistung
YACE GmbH trägt Gewähr dafür, dass der Kaufgegenstand bei Übergabe im Sinne des §4 frei von Fabrikations- und Materialmängeln ist. Die Gewährleistung für gebrauchte Güter ist ausgeschlossen. Mängel an gelieferten Gütern sind unverzüglich vom Käufer gegenüber der YACE GmbH anzuzeigen.
Der Käufer muss beweisen, dass der Sachmangel bereits bei Übergabe des Kaufgegenstands vorlag. Ist der Kaufgegenstand bei Übergabe mangelhaft, hat YACE GmbH das Recht, als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung eines mangelfreien Kaufgegenstands zu erbringen. Schlägt die Nacherfüllung zweifach fehl, hat der Käufer das Recht, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. YACE GmbH hat das Recht, die Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie unmöglich oder nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. In diesem Fall beschränkt sich der Anspruch des Käufers auf Rückabwicklung des Kaufvertrags, Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Liefert YACE GmbH zum Zwecke der Nacherfüllung einen mangelfreien Kaufgegenstand, kann YACE GmbH vom Käufer Rückgewähr des mangelhaften Kaufgegenstands verlangen. Ansprüche des Käufers wegen Mängeln verjähren in zwei Jahren. Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Käufers bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen YACE GmbH. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers der gelieferten Waren.
§ 8 Widerruf
Tritt der Käufer unberechtigterweise vom Kaufvertrag zurück, so verpflichtet er sich, der YACE GmbH ohne Einzelnachweis eine Aufwandsentschädigung von pauschal 20% des Auftragswertes zu erstatten. Gegebenenfalls bereits gelieferte Ware ist auf Kosten des Käufers zurückzusenden. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt der YACE GmbH auf Nachweis vorbehalten.
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgegeben werden, ist entsprechend Wertersatz zu leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann die Wertersatzpflicht vermieden werden, indem die Sache nicht wie Eigentum in Gebrauch genommen und alles unterlassen wird, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Der Anspruch auf Erstattung von Transportkosten muss vom Käufer innerhalb von einem Monat nach Rücksendung der Ware bei YACE GmbH angezeigt werden, andernfalls verwirkt ein etwaiger Erstattungsanspruch. Aus versicherungstechnischen Gründen ist der Käufer verpflichtet, die Ware als versichertes Paket an YACE GmbH zurückzuschicken.
§ 9 Haftungsbeschränkung
Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet YACE GmbH nur, soweit diese Schäden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch YACE GmbH oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Ansprüche aus einer von YACE GmbH gegebenen Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstands und dem Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon unberührt. Nach dem jetzigen Stand der Technik kann die Datenkommunikation über das Internet nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Wir haften daher nicht für die jederzeitige Verfügbarkeit unseres Internetshops.
§ 10 Datenschutz
Alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen personenbezogenen Daten werden in maschinenlesbarer Form gespeichert und vertraulich behandelt. Die für die Bearbeitung eines Auftrags notwendigen Daten wie Name und Adresse werden im Rahmen der Durchführung der Lieferung an die mit der Lieferung des Kaufgegenstand beauftragten Unternehmen weitergegeben. Die YACE GmbH verpflichtet sich, Daten nicht an Dritte, außerhalb der an der Erfüllung des Vertrages beteiligten Personen weiterzugeben. Der Käufer verzichtet auf eine besondere Benachrichtigung i.S.d. BDatSchG.
§ 11 Gerichtsstand
Alle Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist das Gericht am Geschäftssitz von YACE GmbH zuständig, sofern nicht für die Streitigkeit ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist. Bei Geschäften mit Unternehmern ist Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB hiervon unberührt. Für den Fall, dass durch den Wegfall einzelner Klauseln eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt würde, dass ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann, ist eine Vereinbarung zwischen den Parteien zu schließen, die der ungültigen Vereinbarung in wirtschaftlicher Hinsicht möglichst nahe kommt und rechtlich zulässig ist.
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YACE GmbH
Stand: September 2008